Anett Petrich Photography – Stand: Dezember 2025
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Hochzeitsfotografie (z.B. Hochzeitsreportagen, Standesamt, After-Wedding-Shootings) zwischen
Anett Petrich Photography, Alte Strandstraße 29a, 17454 Zinnowitz
– nachfolgend „Fotografin“ –
und ihren Kund:innen – nachfolgend „Auftraggeber“ –. - Abweichende Bedingungen der Auftraggeber gelten nur, wenn sie von der Fotografin ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
- Mit der Buchung einer Hochzeitsreportage erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Sie gelten auch für zukünftige Aufträge, sofern nichts anderes vereinbart wird.
§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
- Die Hochzeitspakete und Leistungen der Fotografin sind auf ihrer Website veröffentlicht und dort jederzeit einsehbar.
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das gewählte Paket schriftlich bestätigt und den von der Fotografin übersandten Vertrag unterschrieben zurücksendet (z.B. per E-Mail-Scan oder digitaler Unterschrift).
- Mit der unterschriebenen Annahme des Vertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die vereinbarte Terminreservierungsgebühr gemäß § 3 fristgerecht zu zahlen.
- Der konkrete Leistungsumfang (Dauer der Reportage, Beginn/Ende, Inhalte, Produkte) ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag sowie der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Paketbeschreibung auf der Website.
- Die Fotografin erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unterliegt dabei ihrer künstlerischen und gestalterischen Freiheit. Reklamationen bezüglich Bildauffassung, Auswahl der Motive oder künstlerisch-technischer Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern keine objektiven Mängel vorliegen.
§ 3 Honorar, Terminreservierungsgebühr und Zahlung
- Es gelten die auf der Website veröffentlichten Preise bzw. die im Vertrag genannten Paketpreise. Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
- Mit Vertragsabschluss wird eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags fällig.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Terminreservierungsgebühr innerhalb von zwei Wochen nach Unterschrift des Vertrages ohne Abzug zu zahlen. Erst nach fristgerechtem Zahlungseingang ist der Hochzeitstermin verbindlich reserviert.
- Der Restbetrag ist am Tag der Hochzeit fällig. Er kann
- entweder im Vorfeld per Überweisung beglichen werden (Zahlungseingang spätestens am Vortag der Hochzeit),
- oder am Tag der Hochzeit in bar an die Fotografin gezahlt werden.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Fotografin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§ 4 Stornierung und Umbuchung durch den Auftraggeber
- Storniert der Auftraggeber den Vertrag, stehen der Fotografin folgende pauschalierte Ausfallhonorare zu, sofern kein gesetzliches Widerrufsrecht greift:
- Stornierung bis 6 Monate vor dem Hochzeitstermin: Die Terminreservierungsgebühr (30 % des Gesamtbetrags) wird einbehalten, weitere Zahlungen entfallen.
- Stornierung zwischen 6 und 3 Monaten vor dem Hochzeitstermin: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags.
- Stornierung weniger als 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 80 % des vereinbarten Gesamtbetrags.
- Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags.
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Fotografin tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Verschiebt der Auftraggeber den Hochzeitstermin einseitig, gilt dies als Stornierung des ursprünglichen Termins und Neubuchung. Die oben genannten Stornobedingungen finden Anwendung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 5 Rücktritt und Verhinderung der Fotografin
- Kann die Fotografin aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, familiäre Notfälle) den Auftrag nicht persönlich ausführen, informiert sie den Auftraggeber unverzüglich.
- Die Fotografin ist berechtigt, nach Möglichkeit eine qualifizierte Ersatzfotografin oder einen Ersatzfotografen zu benennen. Der Auftraggeber kann diesen Vorschlag annehmen oder ablehnen.
- Kommt keine Ersatzlösung zustande, werden bereits geleistete Zahlungen (inkl. Terminreservierungsgebühr) vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. für Ersatzfotografen, Reisekosten, entgangene Gewinne) sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. behördliche Verbote, Naturkatastrophen, Pandemien mit Einschränkungen von Feiern) bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Terminverschiebung. Bereits geleistete Zahlungen können – nach Absprache – auf den neuen Termin angerechnet werden.
§ 6 Durchführung der Hochzeitsreportage
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Fotografin Zugang zu allen für die Reportage relevanten Orten erhält (Trauung, Location, Getting Ready etc.).
- Eventuelle Beschränkungen durch Standesbeamte, Pfarrer, Locationbetreiber oder andere Dienstleister (z.B. Fotografierverbote in Kirche oder Standesamt) sind vom Auftraggeber im Vorfeld zu klären. Die Fotografin übernimmt keine Haftung, wenn aufgrund solcher Beschränkungen bestimmte Bilder nicht entstehen können.
- Verspätungen im Ablauf (z.B. verzögerte Trauung, Reden, Programmpunkte) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Verlängerung der Reportagezeit wird entsprechend der vereinbarten Stundensätze berechnet.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Fotografin während längerer Reportagen (ca. ab 6 Stunden) mit Getränken und einer Mahlzeit zu versorgen.
§ 7 Bildbearbeitung, Lieferung und Aufbewahrung
- Die Fotografin erstellt eine Vorauswahl der gelungenen Bilder und bearbeitet diese im eigenen Bildstil.
- Alle ausgewählten Bilder werden mit einer Grundretusche versehen. Zur Grundretusche gehören insbesondere:
- Anpassung von Farben und Belichtung,
- Begradigung des Horizonts,
- Entfernen von größeren störenden Bildelementen (z.B. markante Sensorflecken, auffällige Objekte im Hintergrund, soweit ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich),
- Schärfen des Bildes.
- Eine komplexe Hautretusche (z.B. umfangreiche Entfernung von Hautunreinheiten, Glätten von Hautstrukturen), Veränderung der Körperform, aufwendige Kleidretusche oder weitergehende Beauty-Retuschen sind in der Grundretusche nicht enthalten. Sie können jedoch nach individueller Absprache gegen Aufpreis zusätzlich gebucht werden.
- Rohdaten (RAW-Dateien) werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
- Der Auftraggeber erhält die fertigen Fotos bis spätestens 5 Wochen nach der Hochzeit in einer passwortgeschützten Online-Galerie oder auf dem vereinbarten digitalen Weg.
- Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Bilddaten dauerhaft aufzubewahren. Eine Archivierung erfolgt – sofern möglich – freiwillig und ohne Rechtsanspruch. Der Auftraggeber ist für eigene Sicherungen verantwortlich.
§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht
- Die Fotografin ist Urheberin im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
Das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Bildern verbleibt uneingeschränkt bei der Fotografin. - Den Auftraggebern wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke eingeräumt (digitale Nutzung und private Ausdrucke).
- Die Veröffentlichung der Bilder in privaten Social-Media-Profilen ist ausschließlich unter namentlicher Nennung der Fotografin gestattet (z. B. „Foto: Anett Petrich Photography“ oder entsprechende Verlinkung).
- Eine Weitergabe der Bilder an Dritte (z. B. Dienstleister, Hochzeitsplaner, Locations, Magazine, Blogs oder Plattformen) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fotografinnicht gestattet.
§ 9 Einwilligung in Veröffentlichung (Model Release)
- Eine Nutzung der Bilder durch die Fotografin zu eigenen Werbezwecken (z.B. Website, Social Media, Portfolio, Musteralben) erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung der Auftraggeber und ggf. weiterer abgebildeter Personen.
- Diese Einwilligung kann im Rahmen eines separaten Formulars oder gesonderten Vertragsteils erteilt oder verweigert werden und ist unabhängig von der Buchung der Hochzeitsreportage.
§ 10 Haftung
- Die Fotografin haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für Leistungsstörungen, die auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin liegen (z.B. Stromausfall, Witterung, Ausfall von Dienstleistern), wird keine Haftung übernommen.
- Für den Verlust von Daten haftet die Fotografin nur, soweit der Auftraggeber nicht seiner Pflicht zur Datensicherung nachgekommen ist und der Verlust bei ordnungsgemäßer Sicherung vermieden worden wäre.
§ 11 Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Datenschutzerklärung der Fotografin, abrufbar unter [Link zur Datenschutzerklärung einfügen].
- Die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten (z.B. Namen, Anschrift, Kontaktdaten, Rechnungsdaten) werden nur im gesetzlich zulässigen Rahmen gespeichert und verarbeitet.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz der Fotografin (17454 Zinnowitz).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
